Buchungsbedingungen

Zahlung

Die Mietkosten inkl. Kurtaxe sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, auf das folgende Konto der Ski- und Bergfreunde Ailingen zu überweisen.

Sparkasse Bodensee / BIC SOLA DES1 KNZ / IBAN DE60 6905 0001 0020 1239 31

Gehen die Mietkosten nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums auf das oben genannte Konto ein, verfällt die Gültigkeit der Buchungsbestätigung.

Buchungsbedingungen

  1. Pflichten der Nutzer

    • Zur Nutzung des Hauses sind nur Personen berechtigt, die angemeldet sind.

    • Nutzer des Hauses sind verpflichtet die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten.

    • Die Nutzer sind für ihre Gegenstände selbst verantwortlich. Der Eigentümer übernimmt für Diebstähle oder Beschädigungen keine Haftung, es sei denn er hätte gerade dies zu vertreten.

  2. Pflichten der Mieter

    • Der jeweilige Mieter hat Verantwortung dafür, dass die Personen, die mit ihm reisen, sich ordnungs- gemäß anmelden (Vor- und Zuname, aktueller Wohnort, Geburtsdatum).

    • Er hat ferner sicherzustellen, dass sich nur die angemeldeten Personen im Haus befinden. Wird ihm gegenteiliges bekannt, hat er die Nutzer entsprechend hinzuweisen und den Eigentümer oder den Hauswart darüber zu informieren.

    • Für Nachmeldungen ist der Hauswart ausschließlich zuständig.

    • Der Mieter hat selbst die Hausregeln einzuhalten. Er hat auch die mit ihm reisenden Besucher anzu- halten, diese Hausregeln einzuhalten. Er hat die von ihm angemeldeten Personen einzuweisen und sicherzustellen, dass die Regeln gelesen und auch verstanden wurden.

      Wird dies missachtet und ergeben sich hieraus Nachteile für den Eigentümer, den Verein oder Verantwortliche des Vereins, so hat der Mieter dies zu ersetzen, es sei denn er habe nicht schuldhaft gehandelt.

    • Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Haus im gereinigten Zustand verlassen wird. Wenn Schäden entstanden sind, hat er den Verein darüber unverzüglich zu informieren.

    • Das Haus muss beim Verlassen ordnungsgemäß verschlossen werden (Fenster und Türen, Licht aus).

    • Der Mieter hat die deutschen und die österreichischen Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol konsumieren.

    • Dies gilt entsprechend bei Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken bei Jugendlichen unter 18 Jahren.

    • Der Verzehr von mitgebrachten Getränken in diesen Räumlichkeiten ist nicht zulässig, wenn doch ist ein Korkengeld von 3,00 € pro Flasche zu entrichten.

  3. Hauswart

    • Dem Hauswart obliegt das Hausrecht. Er ist insbesondere berechtigt Personen des Hauses zu verweisen und gegebenenfalls auch Hausverbot zu erteilen.

    • Den Anweisungen des Hauswartes ist Folge zu leisten.

    • Kommt es zur Verhängung des Hausverbotes, ist der Nutzer dennoch verpflichtet, die Übernachtungs- kosten zu tragen, es sei denn der Hauswart hätte dieses Hausverbot willkürlich ausgesprochen.

    • Die Aufgabe des Hauswarts kann auch eine geeignete Person ausüben, die der Mieter stellt. Die Über- tragung der Rechte des Hauswart erfolgt durch den Verein. Die betreffende Person hat sich 2 Wochen vor Anreise im Vereinsheim der Ski- und Bergfreunde Ailingen zu melden, damit eine Einweisung in diese Tätigkeit erfolgen kann.

  4. Zahlung der Miete

  • Miete und Kurtaxe müssen spätestens nach 10 Werktagen ab Erstellung der Buchungsbestätigung auf dem Konto der Ski- und Bergfreunde Ailingen eingegangen sein. Nebenabkünfte mit den Anmelde- verantwortlichen der Ski- und Bergfreunde Ailingen vorbehalten. Liegen zwischen Buchung und Anreise weniger als 10 Tage, sind die Mietkosten inklusive Kurtaxe sofort fällig.

  • Die Buchungsbestätigung erfolgt vorbehaltlich der rechtzeitigen Bezahlung. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, so ist die Buchungsbestätigung gegenstandslos.

  • Bei Gesamt- oder Teilstornierung bis zu einem Monat vor Mietbeginn reduziert sich die Miete entsprechend um 50 %, bis zu einer Woche vor Mietbeginn um 30 %. Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.